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Neues Verpackungsgesetz ab 2019

Wer verpackte Waren verkauft, muss dafür sorgen, dass die Verpackungen auch korrekt entsorgt werden. Ab dem nächsten Jahr tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und wird die derzeit gültige Verpackungsverordnung ablösen. Die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ wird zukünftig die Einhaltung kontrollieren. Der neue Verpackungskatalog enthält neue Recycling-Regelungen für Hersteller (= Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllten Verpackungen) und soll helfen, den Plastikmüll in der Umwelt zu reduzieren und die Recyclingquoten zu steigern.  

Ab dem 1.1.2019 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen (inkl. Füllmaterial) in Verkehr bringen, an den Dualen System teilnehmen. Nur so ist eine flächendeckende Sammlung und Verwertung finanziell tragbar. Der „Katalog zur Systembeteiligungspflicht von Verpackungen“ mit über 400 Produktkategorien soll als Orientierungshilfe dienen. Auf diese Weise ist schnell zu erkennen, ob für die jeweilige Verpackung eine Gebühr entrichtet werden muss oder nicht.

In der Verwaltungsvorschrift sind zukünftig zum Beispiel auch sogenannte Serviceverpackungen wie Tragetaschen oder Coffee to go-Becher pauschal erfasst. Das heißt, wer Verpackungen wie Brötchentüten, Papiertragetaschen oder Kaffeebecher in den Verkehr bringt, muss sich ab 2019 an den Sammlungs- und Verwertungskosten beteiligen.  Auch für Versandverpackungen (z.B. Onlinehandel) sind nächstes Jahr weitgehend Gebühren zu zahlen.

Mit dem Katalog zur Systembeteiligungspflicht von Verpackungen steht insbesondere das Ziel im Vordergrund, eine Verpackungsentsorgung auf einer nachhaltigen und wettbewerbsneutralen Grundlage zu schaffen. Die Zentrale Stelle wird ins Leben gerufen, um die Transparenz in der Lizenzierung zu stärken und die Vollzugsbehörden bei der Bekämpfung der Unterlizenzierung zu unterstützen.

Hierfür sollen sich möglichst viele beteiligen. Derzeit beträgt die werkstoffliche Recyclingquote noch rund 36 Prozent, diese soll in ein paar Jahren bei über 60 Prozent liegen. Nur mit einem funktionierenden System besteht die Möglichkeit, langfristig bessere und ökologischere Verwertungsquoten zu erzielen.

Um die Industrie zum Umdenken zu bewegen, werden dabei gut recycelbare Verpackungen weniger Gebühren kosten. So müssen Sie deutlich weniger Entsorgungsgebühren für einen Faltenbeutel aus Kraftpapier als für eine Hemdchentragetasche aus HDPE oder LDPE bezahlen. In unserem Angebot führen wir Ihnen gerne die Entsorgungsgebühren für Ihr Wunschprodukt auf. Bei weiteren Fragen zum Verpackungsgesetz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Autor Daniel Wohlfarth

Autor: Daniel Wohlfarth

Daniel Wohlfarth ist Vertriebsexperte im Innendienst und für den Verkauf der BAGMAN-Produkte zuständig. Der Vertriebler steht in Kontakt mit potenziellen und bestehenden Kunden und verfügt über ein großes Produkt- und Fachwissen, betriebswirtschaftliches Verständnis sowie rhetorische Raffinesse. Sein Vertriebsgebiet umfasst Produkte wie Popcorntüten, Kreuzboden- und Flachbeutel, Werbetüten sowie Lunchtüten und Papier-/Plastik-Tragetaschen.