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Das Ende der Plastiktüte?

Nicht ganz! Das deutsche Bundesumweltministerium will zwar ab 2020 Plastiktüten verbieten. Ausnahmen gibt es allerdings für dünne und dickere Kunststofftragetaschen. Das Bundesumweltministerium hat im letzten Jahr einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der bestimmte Plastiktüten verbieten wird.

Die Ergänzung des Verpackungsgesetzes soll Letztvertreibern (Bäckereien, Metzgereien, Supermärkten usw.) das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen mit weniger als 50µ verbieten, wenn die Tüten dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Ware befüllt zu werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Taschen einen Tragegriff besitzen oder nicht. Diese Regelung umfasst übrigens auch bio-basierte und bio-abbaubare Kunststofftaschen. „Das angebliche Bio-Plastik ist leider meistens eine Mogelpackung und verrottet nicht wie echter Biomüll. Es gibt so gut wie kein umweltfreundliches Bio-Plastik auf dem Markt“, so Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Ausgenommen von dem geplanten Verbot sind dickere Plastiktragetaschen (ab 50µ) sowie leichte, hygienisch notwendige Kunststofftaschen mit einer Wandstärke unter 15µ.

Welche Plastiktragetaschen dürfen also künftig weiter eingesetzt werden?

  1. Tragetaschen mit einer Wandstärke von 50µ und darüber.
    Ausdrücklich ausgenommen von dem geplanten Gesetz sind Tragetaschen mit einer Wandstärke von 50µ und darüber, da diese aufgrund ihrer Stabilität erfahrungsgemäß häufiger verwendet werden.
  1. Tragetaschen mit einer Wandstärke unter 15µ, sofern diese aus hygienischen Gründen notwendig sind.
    Nach derzeitiger Rechtsauffassung ist bei Tragetaschen, die im Metzgerei- oder Obst- und Gemüsebereich eingesetzt werden, der hygienische Vorteil von Kunststofftragetaschen für jeden plausibel zu argumentieren.
  1. Taschen, die nicht erst in der Verkaufsstelle individuell befüllt werden.
    Wenn Plastiktragetaschen mit Ware befüllt und verschlossen werden, bevor der Kunde die Verkaufsstelle betritt, so sind diese Verpackungen auch nicht vom geplanten Verbot betroffen. Ein typisches Beispiel einer solchen Verpackung sind transparente Hemdchentragetaschen, die vorab z.B. mit 2,5 kg Äpfeln befüllt und verknotet werden.

Sind die Tragetaschen schon jetzt verboten?

Die Plastiktragetaschen sind noch nicht verboten. Der Entwurf muss noch das Gesetzgebungsverfahren durch Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Dies soll im Frühjahr 2020 abgeschlossen sein. Erst sechs Monate nach diesem Termin wird das Gesetz in Kraft treten.

Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf unser Sortiment?

Plastiktragetaschen in 50µ oder stärker können Sie weiterhin von uns beziehen. Wir halten es allerdings für sinnvoll, den Mehrwegcharakter einer solchen Tragetasche durch ein entsprechendes Logo für Endverbraucher deutlich sichtbar zu machen. Gerne senden wir Ihnen bei Interesse einen Gestaltungsvorschlag zu. Bei den Hemdchentragetaschen in HDPE und LDPE bieten wir unseren Kunden ab sofort Folienbeutel in 14µ an.

Nachdem das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich hierbei nicht um eine rechtsverbindliche Beratung handeln kann.

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte. Wir sind gerne für Sie da!

Autorin Cathrin Wohlfarth

Autorin: Cathrin Bauer

Cathrin Bauer ist Public-Relations-Referentin und kümmert sich um das Image von BAGMAN. Mit Pressearbeit und Texterstellung für Publikationen, diversen Social-Media-Aktivitäten sowie der kontinuierlichen Pflege des Internetauftritts optimiert die studierte Kommunikationswissenschaftlerin die externe Kommunikation der Firma. Darüber hinaus unterstützt sie das Vertriebsteam und betreut Kunden aus der Bäcker- und Konditorbranche.