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Neue Registrierungspflicht bei Verpackungsregister LUCID ab Juli 2022

Die Novellierung des Verpackungsgesetzes bringt neue Pflichten für den Einzelhandel. Zum 1. Juli 2022 müssen sich Geschäfte selbstständig beim Verpackungsregister LUCID registrieren. Die Registrierungspflicht gilt auch für Betriebe, die (durch den Lieferanten) vorlizenzierte Serviceverpackungen in Verkehr bringen.

Ab dem 1. Juli 2022 gilt die weitere Registrierungspflicht für Verpackungen. Dann müssen sich auch Unternehmen, die ausschließlich Serviceverpackungen nutzen, im Register LUCID registrieren. Serviceverpackungen sind Verpackungen, die erst bei Abgabe an den Kunden mit Ware befüllt werden (z.B. Tragetaschen, Coffee to go-Becher, Brötchentüten usw.). Die Verpackungsprodukte von BAGMAN zählen zu sogenannten Serviceverpackungen (ausgenommen: Servietten + Baumwolltaschen). Auch Brotmarken und Brotbanderolen fallen unter Serviceverpackungen. 

Die Registrierungspflicht gilt auch für die folgenden – nicht am System beteiligten – Verpackungen:

  • Transportverpackungen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 Verpackungsgesetz eine Systembeteiligung nicht möglich ist
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwegverpackungen und
  • Einweggetränkeverpackungen, die gemäß § 31 Verpackungsgesetz der Pfandpflicht unterliegen.

Registrierungspflicht gilt für jeden Betrieb

Die Verpflichtung zur Registrierung gilt auch, wenn Sie uns, die Firma BAGMAN, mit der Lizenzierung Ihrer Serviceverpackungen beauftragt haben. Als „Letztbetreiber von bereits beteiligten Serviceverpackungen“ besteht für Sie die gesetzliche Verpflichtung, sich einmalig und kostenlos bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister/ LUCID als Unternehmen zu registrieren. Dieser Verpflichtung müssen Sie höchstpersönlich nachkommen! Sie kann nicht übertragen werden. Bei der Registrierung ist eine Erklärung abzugeben, dass nur bereits vorbeteiligte Serviceverpackungen gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 VerpackG in Verkehr gebracht werden und dass es sich dabei ausschließlich um vorbeteiligte Serviceverpackungen handelt.

Die Registrierung müssen Sie auf der Homepage des Verpackungsregister LUCID vornehmen.  Bei Nichteinhaltung der neuen Registrierungspflicht droht ein Vertriebsverbot für die Waren.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Registrierungsprozess in LUCID finden Sie in diesem Quick-Guide. Bei spezifischen Fragen zur Registrierung bitten wir Sie, direkt Kontakt zum Verpackungsregister LUCID aufzunehmen.

Es besteht weiterhin keine Lizenzierungspflicht, diese übernehmen weiterhin gerne für Sie! Ihr BAGMAN Team

Autorin Cathrin Wohlfarth

Autorin: Cathrin Bauer

Cathrin Bauer ist Public-Relations-Referentin und kümmert sich um das Image von BAGMAN. Mit Pressearbeit und Texterstellung für Publikationen, diversen Social-Media-Aktivitäten sowie der kontinuierlichen Pflege des Internetauftritts optimiert die studierte Kommunikationswissenschaftlerin die externe Kommunikation der Firma. Darüber hinaus unterstützt sie das Vertriebsteam und betreut Kunden aus der Bäcker- und Konditorbranche.