Verpackungsgesetz – Das müssen Sie wissen
Am 01.01.2019 wird das Verpackungsgesetz (VerpackG) die derzeit geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ablösen. Beide Bestimmungen regeln die Produktverantwortung für Verpackungen. Es gilt: Wer Verpackungen in Deutschland in Umlauf bringt, ist auch für die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Verpackungen verantwortlich. Mit der neuen Gesetzgebung soll eine Verpackungsentsorgung auf einer wettbewerbsneutralen und nachhaltigen Grundlage geschaffen werden.
Ab dem Jahr 2019 kontrolliert die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (Zentrale Stelle) die rechtskonforme Systembeteiligung. Zu diesem Zweck hat die Zentrale Stelle das Verpackungsregister „LUCID“ (der Name steht für Transparenz) gegründet. In dieser Registerdatenbank müssen sich alle Hersteller bzw. Unternehmen eintragen, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verkaufsverpackungen, in den Verkehr bringen. Mit der ordnungsgemäßen LUCID-Registrierung weisen Sie nach, dass Sie bei einem dualen System angemeldet sind.
Eine Beteiligung bei einem dualen System ist für Verkaufsverpackungen einschließlich Serviceverpackungen, Versandverpackungen sowie Umverpackungen erforderlich. Das System hat dafür zu sorgen, dass diese b2c-Verpackungen deutschlandweit getrennt gesammelt und die Recyclingvorgaben des Verpackungsgesetzes erfüllt werden. Unsere Verpackungsprodukte, wie z.B. Tortenkartons, Brötchentüten oder Tortentragetaschen zählen zu sogenannten Serviceverpackungen. Serviceverpackungen sind Verpackungen, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen. Serviceverpackungen stellen im VerpackG eine Ausnahme dar: diese Verpackungen können bereits mit der Systembeteiligung gekauft werden, das heißt, Sie müssen sich als Erstinverkehrbringer nicht registrieren bzw. bei einem dualen System beteiligen.
Unser Service: Wir lizenzieren für Sie
Als Erstinverkehrbringer müssen Sie die Systembeteiligungspflicht nicht selbst übernehmen. Gemäß § 7 Abs. 2 VerpackG kann die Lizenzierung von Serviceverpackungen auch an den Vertreiber (uns) übertragen werden. Beauftragen Sie uns mit der Lizenzierung Ihrer Serviceverpackungsartikel, ist der Anschluss an ein duales System oder die Registrierung im Verpackungsregister LUCID nicht notwendig. Unsere Registrierung bei LUCID sowie der Beleg über die erfolgte Systembeteiligung (aufgeführt in Ihrer Auftragsbestätigung und Rechnung) sind als Nachweis ausreichend, damit Sie sich auch 2019 rechtskonform verhalten.
Ihre Vorteile:
- Zeitersparnis
- Transparenz & Kontrolle
- Keine Vertragsbindung
- Sicherheit